Blutegeltherapie

Seit dem 28.01.22 ist das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) mit dem Beschluss des Bundestages, vom 24.06.21, in Kraft getreten. Bei Blutegeln handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Fertighumanarzneimittel und eine Blutegeltherapie darf daher, laut §50 Absatz 2 des neuen TAMG’s, nur von Tierärztinnen/Tierärzten durchgeführt werden. Anderen Personen (Tierheilpraktiker- /Physiotherapeuten etc.), die nicht Tierärztinnen oder Tierärzte sind, ist es nur erlaubt eine Blutegeltherapie nach einer tierärztlichen Verschreibung für den betreffenden Fall auszuüben!

Auf Anfrage!